Spiele
Unsere Gespa Bewilligten Spiele
Diverse Spielangebote
Entdecken Sie unsere breite Palette an Spielautomaten!
SLY FOX
Strategie
5.000 CHF
Hilf dem Fuchs, sein Lieblingsgericht ‚Menu 21‘ zuzubereiten! Setze klug Hühner mit unterschiedlichen Werten ein, um möglichst viele Töpfe mit der Summe 21 zu füllen. Spannende Risikospiele bieten zusätzlich die Chance auf hohe Gewinne.
BIG 21
Strategie
5.000 CHF
So geht’s: Durch geschicktes Kombinieren verteilst Du die Spielkarten so auf die 5 Stapel, dass die Summe der Karten auf jedem Stapel 21 ergibt.
BIG 21 CLASSIC
Strategie
5.000 CHF
Verteile die Spielkarten geschickt auf die 5 Stapel, sodass die Summe der Karten auf jedem Stapel genau 21 ergibt. Durch cleveres Kombinieren und Taktieren kannst Du die richtige Balance finden!
TSCHAU SEPP
Klassiker
5.000 CHF
Du willst nicht lange überlegen, wie das Spiel funktioniert und einfach loslegen?
Dann ist Tschau Sepp das Richtige für Dich. Spiel, Spass und Entspannung mit Tschau Sepp!
SUPER CLUB 5
Geschicklichkeit
5,000 CHF
Sammle im OLIVEN-Spiel die höchsten Gewinne in einem kurzen Zeitrahmen, setze sie beim CHERRY-Spiel ein und strebe dann das SUPER GAME an für die Chance auf maximale Preise
SUPER CLUB 6
Reaktionszeit
250 CHF
Teste dein Reaktionsvermögen mit den Smilies im ersten Spiel und gewinne sofortige Preise. Sammle deine Gewinne und setze sie im CHERRY-Spiel ein, wo du bis zu 250.- Franken gewinnen kannst!
So funktionieren
unsere Spielautomaten
Sehen Sie sich unser Video an, um zu erfahren, wie unser Geschicklichkeitsautomat funktioniert. Falls Sie noch weitere Fragen haben, besuchen Sie gerne unsere FAQ-Seite für zusätzliche Informationen.
Rechtliche Gesetze
Die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz sind das Geldspielgesetz, die Geldspielverordnung und die kantonalen Gesetze.
Um Geschicklichkeitsautomaten betreiben zu können braucht es eine Veranstalterbewilligung der GESPA sowie eine Spielbewilligung für das angebotene Spiel.
Die Aufsicht über die Geschicklichkeitsautomaten liegt bei der GESPA, der interkantonalen Geldspielaufsicht. Die GESPA beurteilt, ob es sich bei einem Spiel um ein Geschicklichkeits- oder um ein Glücksspiel handelt.
Für Glücksspiele ist die ESBK, die Eidgenössische Spielbankenkommission zuständig.
Die Spieleinsätze dürfen maximal 5 Fr. pro Spiel betragen, der Höchstgewinn 5000 Fr. pro Spiel
Geschicklichkeits- Geldspielautomaten dürfen nur in öffentlich zugänglichen Orten betrieben werden, die gegen Bezahlung ein Gastronomie- oder Unterhaltungsangebot zur Verfügung stellen oder in Spiellokalen. In Gastronomie- oder Unterhaltungsbetrieben sind maximal 2 Geschicklichkeitsautomaten zulässig, in Spiellokalen (Spielsalons) maximal 20 Geschicklichkeitsautomaten.
Die Kantone können Geschicklichkeitsautomaten auf Ihrem Territorium ganz verbieten sowie gewisse Einschränkungen machen und Gebühren erheben. Im Gegensatz zu anderen Grossspielen wie Casinos und Lotterien wurden die Geschicklichkeitsautomaten in einigen Kantonen ganz verboten, obwohl sie das geringste Gefährdungspotenzial aller Grossspiele aufweisen.
Die Skilltrade GmbH hat seit dem 11. Juni 2020 eine Veranstalterbewilligung im Sinne des Geldspielgesetzes (Art. 21 ff. BGS). Sie ist berechtigt automatisiert durchgeführte Geschicklichkeitsspiele zu betreiben. Die Höhe der einzelnen Spieleinsätze darf höchstens 5 Franken und die Gewinnmöglichkeit höchstens 5’000 Franken betragen.
Weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage: